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Datenschutzerklärung

Version 3 · Stand: Juli 2026 · Diese Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen aktualisiert.

1. Verantwortlicher

Frank Geißler
Welfenstraße 32
76137 Karlsruhe
E-Mail: immo@famgeissler.de

2. Für wen diese Erklärung gilt

Diese Datenschutzerklärung gilt für zwei Personengruppen:

Die Abschnitte 5 bis 9 gelten für beide Gruppen.

3. Datenverarbeitung bei Besichtigungsterminen (Interessenten)

3.1 Welche Daten wir erheben

Bei der Buchung eines Besichtigungstermins erheben wir:

Ihre IP-Adresse verarbeiten wir temporär im Arbeitsspeicher, ohne dauerhafte Speicherung, zur Missbrauchsabwehr (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse).

3.2 Zweck und Rechtsgrundlage

Zur Durchführung und Verwaltung von Besichtigungsterminen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage).

3.3 Speicherdauer

Buchungsdaten werden automatisch 30 Tage nach dem Besichtigungstermin gelöscht. Bei Stornierung durch Sie werden die Daten sofort entfernt (Art. 17 DSGVO).

3.4 Persönlicher Storno-Link

In der Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen persönlichen Storno-Link mit einem zufälligen, schwer zu erratenden Token. Der Token ist nur einmal gültig und wird nach erfolgreicher Stornierung gelöscht. Bitte behandeln Sie die Bestätigungs-E-Mail mit ähnlicher Vertraulichkeit wie ein Login-Passwort.

4. Datenverarbeitung bei Wohnungsübergaben (Mieter/innen)

Bei Einzug und Auszug erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein digitales Übergabeprotokoll als Beweismittel für den Zustand der Wohnung. Die Erstellung erfolgt vor Ort auf einem Tablet und wird als PDF gespeichert und Ihnen per E-Mail zugestellt.

4.1 Welche Daten wir verarbeiten

4.2 Zweck und Rechtsgrundlage

Zur Durchführung des Mietvertrags und zur Beweissicherung bei etwaigen späteren Streitigkeiten über den Wohnungszustand oder die Kautionsrückzahlung (§§ 546, 195 BGB).

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Mietvertrags und vorvertraglicher Maßnahmen) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Beweissicherung).

4.3 Speicherdauer

Übergabeprotokolle einschließlich der zugehörigen Fotos, Signaturen und PDF-Dateien werden drei Jahre nach dem Mietende aufbewahrt (regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB). Bei steuerlich relevanten Sachverhalten (z. B. dokumentierte Reparaturkosten) verlängert sich die Aufbewahrung auf bis zu zehn Jahre (§ 147 AO). Nach Ablauf werden alle Daten unwiederbringlich gelöscht.

4.4 Elektronische Unterschrift

Ihre Unterschrift auf dem Tablet wird als Bilddatei gespeichert und in das PDF eingebettet. Die Signatur genügt der Textform gemäß § 126b BGB und ist damit als Beweismittel für den Wohnungszustand geeignet. Vor der Unterschrift stimmen Sie der elektronischen Erstellung ausdrücklich zu.

5. Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

Wir setzen sorgfältig ausgewählte Dienstleister ein, die Ihre Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Mit allen genannten Auftragsverarbeitern bestehen Verträge nach Art. 28 DSGVO.

Die eigentliche Datenverarbeitung, PDF-Erzeugung und Speicherung erfolgt auf einem lokalen Server (Mac Mini) des Verantwortlichen. Es findet keine Datenübermittlung in Drittländer außerhalb der EU/EWR statt.

6. Ihre Rechte (Art. 15–22 DSGVO)

Sie haben jederzeit das Recht auf:

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte per E-Mail an: immo@famgeissler.de

7. Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren:

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

8. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Wir treffen folgende Schutzmaßnahmen:

9. Technische Hinweise (Cookies / lokale Speicherung)

Diese Website setzt keine Tracking-Cookies und verwendet keine Analyse- oder Werbedienste. Im Administrationsbereich wird ein Sitzungstoken im lokalen Browserspeicher (localStorage) abgelegt, das ausschließlich der Authentifizierung dient und nach 8 Stunden automatisch ungültig wird. Diese Speicherung ist zur Bereitstellung der ausdrücklich gewünschten Funktion unbedingt erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG).